Schon wieder müssen Webseitenbetreiber und Online-Shop besitzer ran. Am 28. Juni 2025 tritt das Gesetzt in Kraft. Es soll vor allem im B2C Bereich das Recht von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stärken. Was bedeutet das für Ihren Internet-Auftritt?

Vorab zur Entspannung -  Online-Shops sind ausnahmsweise dann nicht vom BFSG erfasst, wenn Sie als Kleinstunternehmer gelten. Nur dann müssen Sie die Vorgaben des BFSG nicht zwingend umsetzen. 

Nach § 2 Nr. 17 BFSG ist Ihr Unternehmen ein Kleinstunternehmen, wenn es

  • weniger als 10 Personen beschäftigt und
  • entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt oder sich die Jahresbilanzsumme auf höchstens 2 Millionen Euro beläuft.

 

BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit zu verbessern und sicherzustellen, dass Webseiten und mobile Anwendungen für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, zugänglich sind. Webseitenbetreiber sollten folgende Punkte beachten und umsetzen:

  1. Überprüfung der Barrierefreiheit: Führen Sie eine umfassende Analyse Ihrer Webseite durch, um den aktuellen Stand der Barrierefreiheit zu bewerten. Nutzen Sie dabei gängige Standards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
  2. Anpassung des Designs: Stellen Sie sicher, dass das Design Ihrer Webseite barrierefrei ist. Dazu gehören ausreichende Kontraste, die Verwendung von klaren Schriftarten und die Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen.
  3. Alternativtexte für Bilder: Fügen Sie für alle Bilder und Grafiken Alternativtexte hinzu, die den Inhalt und die Funktion der Bilder beschreiben. Dies ist besonders wichtig für Screenreader-Nutzer.
  4. Navigation und Struktur: Sorgen Sie für eine klare und logische Struktur der Webseite. Die Navigation sollte einfach und intuitiv sein, damit alle Nutzer problemlos auf Informationen zugreifen können.
  5. Formulare und Interaktivität: Achten Sie darauf, dass alle Formulare barrierefrei sind. Dazu gehört die Verwendung von Labels, die klare Anweisungen geben, sowie die Möglichkeit, Formulare mit Tastatur und Screenreadern auszufüllen.
  6. Multimedia-Inhalte: Stellen Sie sicher, dass Videos und Audiodateien mit Untertiteln oder Transkripten versehen sind, um sie für Menschen mit Hörbehinderungen zugänglich zu machen.
  7. Regelmäßige Schulungen: Schulen Sie Ihr Team regelmäßig in Bezug auf Barrierefreiheit, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Bedeutung und die Anforderungen verstehen.
  8. Feedback-Möglichkeiten: Bieten Sie Nutzern die Möglichkeit, Feedback zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite zu geben. Dies kann Ihnen helfen, bestehende Probleme zu identifizieren und zu beheben.
  9. Dokumentation und Berichterstattung: Halten Sie alle Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit schriftlich fest und erstellen Sie regelmäßige Berichte über den Fortschritt.
  10. Rechtliche Anforderungen: Informieren Sie sich über die spezifischen rechtlichen Anforderungen des BFSG und stellen Sie sicher, dass Ihre Webseite diesen entspricht.

Durch die Umsetzung dieser Punkte können Webseitenbetreiber nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch eine inklusivere Nutzererfahrung schaffen, die allen Menschen zugutekommt.

 

Tools zum Prüfen der Barrierefreiheit

Bei eRecht24 findet sich eine Checkliste zum BFSG sowie ein kostenloser Selbstcheck

https://www.w3.org/WAI/test-evaluate/tools/list/

https://freeaccessibilitychecker.skynettechnologies.com/

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